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Aufgaben des Havariekommissars:
1. Gründliche Ermittlung aller für die Beurteilung des Schadenfalles relevanten Vorgänge und Fakten. 2. Sofortige Kontrolle aller Beförderungspapiere. 3. Einleitung von Maßnahmen zur Schadenminderung. 4. Schnellstmögliche Verständigung des Absenders. 5. Bestmögliche Verwertung beschädigter Ware (nach Zustimmung des Wareneigentümers). 6. Einschaltung von speziellen Sachverständigen, sofern erforderlich. 7. Unverzüglicher Versand des Havarieberichtes an den Versicherer. 8. Keine Stellungnahme zu Haftungsfragen.
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